Pluralismus (Politik)

Pluralismus, verstanden als empirischer Begriff der Politikwissenschaft, beschreibt den Umstand, dass in einer politischen Gemeinschaft eine Vielzahl freier Individuen und eine Vielfalt von gesellschaftlichen Kräften respektiert werden, die in einem Wettbewerb untereinander stehen. Die Vielfalt zeigt sich in konkurrierenden Verbänden und in Meinungen, Ideen, Werten und Weltanschauungen Einzelner.[1]

Pluralismus als normative politische Idee bedeutet, dass dieser Wettbewerb unterschiedlicher und entgegengesetzter Interessen als legitim anerkannt und als wünschenswert betrachtet wird. Keiner gesellschaftlichen Gruppe darf erlaubt werden, anderen ihre Überzeugung aufzuzwingen. Das würde die prinzipielle Offenheit pluralistischer Gemeinschaften gefährden.

In einer pluralistischen Gesellschaft wird es in der Regel kein absolutes Machtzentrum geben, Macht wird auf verschiedene Institutionen verteilt. Entscheidungsbefugnis kann zudem nur auf Zeit an einzelne Personen delegiert werden. Minderheiten stehen unter Schutz und abweichende Meinungen haben einen legitimen Platz in einer pluralistischen Gesellschaft.[2]

  1. Ernst Fraenkel: Der Pluralismus als Strukturelement der freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie. München/Berlin 1964, in: Werke, Band 5: Demokratie und Pluralismus, (hrsg. v. Alexander von Brünneck), 2007, ISBN 978-3-8329-2114-9 (Inhaltsverzeichnis)
  2. zu der aktuellen Diskussion: Jürgen Hartmann und Uwe Thaysen (Hg), Pluralismus und Parlamentarismus in Theorie und Praxis, Winfried Steffani zum 65. Geburtstag, Opladen 1992, ISBN 978-3-531-12326-4.

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